Ein Vorschlag, das Grundgesetz zu modifizieren, ist kein Anschlag auf die Verfassung.

Doch, Herr Beckstein (obiges Zitat stammt von Günther Beckstein; Quelle), solange das Volk bei Grundgesetzänderungen nicht direkt befragt wird, handelt es sich eindeutig um einen Anschlag auf die Verfassung, um die mildeste Formulierung zu wählen.

// Oliver

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