Reue als Voraussetzung zur Gnade

Bundespräsident Köhler hat sich ja nun gegen eine Begnadigung für Christian Klar entschieden. Gute Entscheidung! Wohlgemerkt, das hätte ich auch im anderen Fall gesagt. Es ist deshalb eine gute Entscheidung, weil die Stellungnahme auf eine Begründung der Entscheidung verzichtet. Ja, das meine ich ernst.

Hätte der Bundespräsident sich gerechtfertigt, hätte er beiden Seiten eine Angriffsfläche geboten. So hat er sich meines Erachtens nach seines Amtes würdig erwiesen. Das kommt von einem der nicht gerade ein Fan des Herrn Köhler ist. Respekt!

Daß einige – wie bspw. Herr Westerwelle – sogleich ihre eigenen Interpretationen der Entscheidung zum Besten gaben war zu erwarten. Der Hinweis darauf, daß eine Begnadigung ohne Reue nicht denkbar ist, klang dann aber doch eher nach “Meinungsblockwart”, denn das Rechtssystem setzt keinesfalls Reue für eine Begnadigung voraus. Aber Gnade scheint ja nach den Reaktionen auf das Treffen Köhlers mit Klar zu urteilen auch nicht Sache der “christlichen” Parteien zu sein.

// Oliver

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