… zu sehen wie wir seit Jahren unsere Bürgerrechte wegen religiös motiviertem – sprich islamistischem – Terrorismus ausverkaufen und sich nunmehr auch das Recht auf freie Meinungsäußerung in diese Reihe ausverkaufter Bürgerrechte einreiht. Keine Frage, die Rechtsausleger (damit meine ich nicht Anwälte) von Pro Deutschland sind augenscheinlich allesamt grenzdebil. Aber ihnen deswegen das Recht auf freie Meinungsäußerung absprechen? Geht es den Politikern nicht vielmehr um Kontrolle? Etwas Angst hier, etwas Angst dort und schwups ist wieder ein Bürgerrecht eingesackt.
Schon lange kämpfen Ungläubige in diesem Land gegen den §166 StGB, vor allem wegen der recht eigenwilligen Auslegung durch die Bayerntaliban und andere inländische Fundamentalisten. Schon der Wortlaut läßt einen eher an Mittelalter denn an Aufklärung denken. Das große Problem ist nämlich, daß es scheinbar im Ermessen des imaginären Empfängers der Meinungsäußerung liegt ob es sich um Beschimpfung handelt oder nicht. Da bisher kein Normalsterblicher den Himmelspapi in einer Gerichtsverhandlung oder auch anderweitig gesichtet hat, übernehmen dann seine selbsternannten Lakaien die Interessenvertretung. Das unterscheidet sich nur unwesentlich von der “Interessenvertretung” eines seit mehr als eintausend Jahren toten Propheten durch einen aufgebrachten Mob.
Scheinbar sind all diese selbsternannten Gläubigen so unsicher in ihrem Glauben, daß sie nicht abwarten können bis der postulierte Himmelspapi unsereins für die Ewigkeit in der Hölle schmoren läßt 1, sondern erpicht darauf in ihrem Eifer jeden mit abweichender Meinung vorab zu richten um ihren Glauben öffentlich sichtbar zu beweisen. Was sie dabei übersehen ist, daß sie damit einzig ihre Unmenschlichkeit beweisen und gleichzeitig den unaufgeforderten Nachweis erbringen daß Religion gute Menschen dazu bringt Böses zu tun.
// Oliver
- ich nehme an in der Hölle braucht es nur mal einen vernünftigen Klempner [↩]