“Tag des geistigen Eigentums”

Die Damen und Herren Kapitalisten sind in diesem Jahr zum dritten Mal aufgefordert, zum “Tag des geistigen Eigentums” in feierliche Stimmung zu geraten und ihrer immateriellen Eigentümer zu gedenken und diese mit Wort und Tat zu verteidigen. Daß es dabei ganz sicher nicht um Moral und Anstand, sondern vielmehr um knallharte wirtschaftliche Interessen geht, dürfte wohl inzwischen jedem klar sein. Ohnehin nagen gerade die Künstler der großen Labels sicher nicht am Hungertuch, auch wenn das kundenfeindliche Verhalten und die inzwischen von den Lobbyisten durchgedrückten Gesetzesänderungen (bspw. UrhG) sicher zu einem Rückgang der legalen Verkäufe geführt hat.

Aber Sekunde mal, daß haben die Damen und Herren Kapitalisten doch wohl selber zu verantworten, oder? Dank des offen ausgebrochenen Kampfes besagter Kapitalisten gegen ihre zahlenden Kunden, kann man wohl inzwischen nicht mal mehr nur von (ethischem) “Materialismus“, sondern auch vom “Immaterialismus” reden. Schließlich haben sich die Kapitalisten hier verschworen, ihre Rechte im Kampf gegen den Fortschritt der Menschheit und ihre eigenen Kunden durch teilweise Monopolrechte (seien es Patente oder Monopolrechte anderer Art) zu verteidigen. Daß es dabei allein um Geld geht, kann man sehr einfach nachweisen und das Beste ist, daß ich sogar ein persönliches Beispiel zum Thema beizusteuern habe.

Allgemein gilt das Urheberrecht ja auch für OpenSource. Nun ist es so, daß ich vor einigen Jahren herausfand, daß ein Ebay-Betrüger eines meiner Programme, sowie neun andere Programme unter seinem Namen vertrieb. Da ich das Programm – wie die meisten meiner Programme – unter eine OpenSource-Lizenz gestellt hatte, war der Verkauf an sich nicht zu beanstanden; und ich hätte es in diesem Fall auch nicht getan. Aber jetzt kommt’s. Der Herr, der sich meiner Software und der Software der anderen Leute bediente – und wir reden hier nicht etwa ausschließlich von OpenSource-Software, sondern auch von “kommerziellen” Programmen welche deutlich unter Preis “wiederverkauft” wurden – hatte sich tatsächlich erdreistet bei jedem einzelnen Programm den Urheberrechtshinweis (Copyright …) zu entfernen und durch einen Urheberrechtshinweis mit eigenem Namen zu ersetzen.

Ich habe dann versucht die neun anderen betroffenen Parteien zusammenzutrommeln und auf diese Urheberrechtsverletzung der ganz besonderen Art aufmerksam zu machen. Begrenzt gelang mir das sogar, aber in einem Fall vermutete einer der Autoren der teureren Programme (oder besser Komponenten) im Nachhinein offenbar eine Scharade meinerseits. Da er mir ohne jegliche Aufforderung ungefragt eine Lizenz für seine Komponenten zukommen lassen hatte, damit ich deren Gleichheit überprüfen könne (was er genausogut mit dem ihm von mir zugeschickten Material auf seiner Seite hätte tun können), muß ich ihm im Nachhinein als der Betrüger vorgekommen sein, obwohl ich seine Delphi-Komponenten – schon Mangels Interesse – niemals auch nur installiert hatte. Einerlei, Fakt ist, daß ich Anzeige bei der Cottbuser Staatsanwaltschaft einreichte um diese Urheberrechtsverletzung zu verfolgen. Ich beschrieb in der Anzeige wohlgemerkt nicht nur, inwiefern ich selber betroffen war, sondern erwähnte auch die anderen neun Betroffenen.

Nicht nur, daß ich niemals wieder etwas von der Staatsanwaltschaft zu dem Thema hörte, was meine Sympathie zur deutschen Jurisprudenz im Allgemeinen natürlich stärkte. Offenbar scheint gegenüber Fällen, wo die Urheberrechtsverletzung nicht direkt die monetären Interessen des Opfers betrifft, eine gewisse Ignoranz seitens der Rechtshüter zu bestehen. In einer Konsumgesellschaft zählt “geistiges Eigentum” eben nur, wenn es auch verkauft wird.

So gesehen, liebe “Geistiges Eigentum”-Kapitalisten, könnt ihr mir alle mal am Allerwertesten. Mir habt ihr die Augen zumindest geöffnet. Im Gegensatz zu Künstlern, von denen einige besser wegen ihrer “geistigen Umweltverschmutzung” verfolgt werden sollten, ging es bei mir nicht um wirtschaftliche, sondern um rein ideelle Werte des geistigen Eigentums … und geistiger geht es dann ja schon fast nicht mehr. Der Jurisprudenz war das dann wohl entweder zu hoch oder einfach unwert.

Zum Abschluß noch eine rhetorische Frage an Politiker und Paragraphenreiter: wieso soll ich Respekt vor dem sogenannten “geistigen Eigentum” anderer haben, wenn meines nicht beachtet und vom UrhG geschützt wird?

Mit bestem Gruß aus Ísland,

// Oliver

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