Bush in Deutschland und §103 StGB

Wem es noch nicht bekannt sein sollte, dem mache ich es hier einmal bekannt:

StGB § 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

  1. Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
  2. Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.

(Quelle: StGB, hier online)

… das fällt dann wohl unter das Thema Majestätsbeleidigung. Die Frage wäre nur, ob es eine Beleidigung ist, Tatsachenbehauptungen anzustellen? Wenn ich zum Beispiel sagen würde “Menschenrechtsverletzer” und danach ausführen würde, daß die Häftlinge auf Guantanamo quasi rechtlos sind, oder “Kriegsverbrecher” und dann auf die Angriffe auf Afghanistan und Irak hinweisen würde, sowie auf einige der Vorkommnisse, welche damit im Zusammenhang stehen? Nicht umsonst gilt doch der US-Präsident – und das ist nicht nur auf Bush junior bezogen – international als der oberste Heerführer seines Landes.

Aber wer würde es denn wagen unseren Führer, den Weltpräsidenten, den Terrorbekämpfer Nummer Eins zu verunglimpfen? Zumindest niemand mit Familie und Freunden … also ich schonmal nicht …
Sonst wird noch mein Haus, mein Auto und mein Compi annektiert 😯

// Oliver

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4 Responses to Bush in Deutschland und §103 StGB

  1. DGL-luke says:

    De jure sind ausschließlich Tatsachenbehauptungen als Beleidigung klassifizierbar!
    Sobald es eindeutig als “eigene Meinung” ausgedrückt ist (und nicht der gegnerische Winkeladvokat den Richter davon überzeugt, dass man es als tatsachenbehauptung auffassen muss, und du nicht vor der Pressekammer des LG Hamburg sitzt), kann es keine Beleidigung mehr sein.

    “You, Sir, are in my humble opinion an asshole, wardriver and violator of human rights.”, solltest du Bush jederzeit sagen können.

  2. Oliver says:

    Gut zu wissen. Danke für die Aufklärung. Traurig, daß gerade Tatsachenbehauptungen als Beleidigungen angesehen werden dürfen :mrgreen:

  3. DGL-luke says:

    Hallo, leider habe ich das “IANAL” vergessen. hole das hiermit nach. 😉

    Naja, es herrscht in Deutschland de jure Meinungsfreiheit. Du darfst meinen was du willst, und das auch öffentlich äußern.

    Eine Tatsachenbehauptung wird dann zur beleidigung, wenn sie zur rufschädigung etc. des beleidigten geeignet ist und nicht untermauert wird. Sprich, “Konzern xyz ist ein einziger Betrügerhaufen”. Solange du das nicht beweisen kannst, ist es eine tatsachenbehauptung, und damit eine Beleidigung.

    Noch einmal, IANAL (I am not a lawyer). Das ist jetzt nur so grob zusammengeschrieben, inwieweit ich mir das zusammenreime. Bin für nichts haftbar zu machen.
    Willst du wirklich demnächst im großen Stil Politiker beleidigen, frag einen Anwalt deines Vertrauen. Ich weiß das alles, weil ich mich eine Weile lang mit diversen Abmahnwellen gegen Webforen beschäftigt habe, wo es genau um diesen Sachverhalt ging.

  4. Oliver says:

    Ach was, im großen Stil schon garnicht. Und “Fußfessel-Jörg” wäre ja auch beweisbar :mrgreen:

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