In Deutschland kennt man die “GmbH” und seit kurzem auch die “UG (haftungsbeschränkt)”, welche gegen die britische “Limited” und andere europäische Unternehmensformen positioniert wurde um eine Haftungsbeschränkung schon bei geringerem Stammkapital zu ermöglichen. Eine GmbH kann man auch bereits mit der Hälfte des erforderlichen Stammkapitals von 25000 EUR gründen, wobei die Gesellschafter für die Differenz bis 25000 EUR anteilig persönlich haften bis bspw. das Stammkapital erhöht wurde.
Bei einer UG geht es wie bei der Limited Haken die bei der GmbH so nicht existieren. So darf beispielsweise das Stammkapital einer GmbH auch (mindestens zum Teil) aus Sachwerten bestehen, was bei einer UG nicht erlaubt ist. Weiterhin ist eine UG verpflichtet bis zum Erreichen einer Rücklage von mindestens 25000 EUR jährlich 25% vom Jahresüberschuß zu in die Rücklage zu geben. Bei Erreichen der 25000 EUR kann die UG dann über einige Umwege und mit bürokratischen Fallstricken in eine GmbH umgewandelt werden – muß sie aber nicht.
Nun hat man sich – endlich, möchte ich sagen – entschlossen eine EU-weite haftungsbeschränkte Unternehmensform einzuführen. Eben die im Titel erwähnte “Societas Privata Europaea” (SPE), oder zu gut deutsch “Europäische Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung”. Leider findet sich auf den entsprechenden Seiten der EU noch kein Hinweis auf den aktuellen Fortschritt in der Sache. Geplant ist die Einführung für Mitte 2010, wenn denn der Rat und das Parlament zustimmen. Die SPE zielt übrigens insbesondere auf den EU-Binnenmarkt ab, da das Unternehmen automatisch in allen EU-Staaten besteht und somit keine Gründung einer weiteren Gesellschaft im EU-Ausland notwendig wird. Spannend wird das besonders im Zusammenhang mit Gewerbesteuern und so weiter, da eine SPE 1.) elektronisch in der Landessprache des jeweiligen EU-Landes gegründet werden darf und 2.) seine Geschäfte auch in einem anderen EU-Land tätigen kann. Sprich: mit einer SPE kann ich mir als Unternehmer vermutlich aussuchen wo für mich die günstigsten Konditionen herrschen, da vielleicht nicht alle Ländern zwingend eine ladungsfähige Anschift im Inland voraussetzen. Werde mir den bisherigen Vorschlag dazu nochmal zu Gemüte führen.
Eine, wie ich finde, sinnvolle Sache. Ich werde das mal weiter verfolgen.
// Oliver