Der aktuelle Wikipediaartikel zum Thema Schutzwaffe meint:
Der Begriff wird häufig in der Diskussion um das deutsche Versammlungsrecht als Dysphemismus für eine Schutzausrüstung verwendet, da es sich nicht um eine Waffe im eigentlichen Sinne handelt, jedoch nach Ansicht des Gesetzgebers die Gewaltbereitschaft des Trägers hervorhebt. Er bezeichnet hier von Demonstranten genutzte Schutzgegenstände wie Motorradhelme oder Lederkombis.
Dabei erscheint mir eigentlich logischer, daß Demonstranten aufgrund der Medienberichte 1 die Gewaltbereitschaft der Polizei kennen und sich entsprechend gegen zum Teil übermäßige und beliebige Gewaltanwendung schützen wollen. Komischerweise wird das Aufmarschieren von Hundertschaften der Polizei unter Waffen und in Rüstung scheinbar vom Gesetzgeber nicht als Gewaltbereitschaft interpretiert. Vielleicht weil es sich hier um einen Interessenskonflikt des sogenannten Gesetzgebers handelt?
// Oliver
- bspw. Stuttgart 21 usw. [↩]