… ist mir einmal mehr die Logik deutscher Justizbeamter (in diesem Fall Richter und Staatsanwälte). Auf dem Politgirl Blog findet sich ein Durchsuchungsbeschluß gegen eine Kollegin der Blogautorin. Beschrieben wird die Razzia auch bei Spiegel-Online.
Erstens kann jeder durch Linkverkürzer auf eine solche Seite gelockt werden. Zweitens könnte Malware einem Dritten erlaubt haben genau dies mithilfe des Rechners der besagten Person zu tun. Drittens könnte jemand den Anschluß (vermutlich ein WLAN-Router?!) “mitbenutzt” haben. Viertens könnte ein beliebiger Rechner an dem Anschluß den “Angriff” ausgeführt haben – wieso wird mit diesem zeitlichen Abstand pauschal angenommen die beschlagnahmten Geräte seien identisch mit denen vom Dezember letzten Jahres? Wobei Angriff hier wohl ohnehin nicht richtig gewählt ist, denn auch ein normaler Zugriff auf die Seite hätte ein ähnliches Ergebnis gegeben.
In jedem Fall finde ich die Beschlagnahme von Rechnern und Handys unverhältnismäßig. Man kann wohl verlangen daß die Polizei von heute die Ausstattung hat um den Inhalt aller Datenträger zu klonen. Andererseits, was will man mit Staatsanwälten diskutieren die offenbar das Gefühl haben von Monitor, Tastatur, Maus, Verkabelung und Ladegeräten der Handys könne ein solcher Angriff ausgegangen sein. Hier geht es offenbar vielmehr um die Gängelung von Beschuldigten indem man ihnen den größtmöglichen finanziellen Schaden zufügt – von Staats wegen, wohlgemerkt! Denn die Beschuldigten werden diese “Beweismittel” frühestens in vielen Monaten wiedersehen wie man hinlänglich von Mandanten des Udo Vetter weiß. Die meisten Geräte werden dann technisch zum Alteisen gehören und vom Wiederverkaufswert auch nur noch einen Bruchteil des jetzigen Wertes einbringen.
Fazit: wer’s noch nicht gemacht hat:
- Paßwörter nie aufschreiben
- Große Teile der Platte oder am besten alles verschlüsseln
- Referrer im Browser abschalten
- Sich einen Linkentkürzer installieren (für Opera gibt es einen hier)
// Oliver
“Erstens kann jeder durch Linkverkürzer auf eine solche Seite gelockt werden”-haette nur nichts genutzt,da dort erst ein”Feuer frei”button (mit im browser eingeschaltetem js)haette betaetigt werden muessen.Haettest Du einmal die page aufgerufen,die in dem Durchsuchungsbeschluss genannt wurde,haettest du es sehen koennen. http://pastehtml.com/view/axt2b0nlz.html
“Zweitens könnte Malware einem Dritten erlaubt haben genau dies mithilfe des Rechners der besagten Person zu tun.”Hmm…dazu haette die malware den button aufrufen muessen,damit dann auch der “richtige”referer uebertragen wird…Da die Festplatten ja nun im Besitz der Justiz sind liese sich ein entsprechender Trojaner ja nun auch beweissichernd finden 😉
“Drittens könnte jemand den Anschluß (vermutlich ein WLAN-Router?!) “mitbenutzt” haben.”
Nutzt nur nichts als Argumentation-das ist schon hinreichend in p2p Verfahren geklaert.
“Viertens könnte ein beliebiger Rechner an dem Anschluß den “Angriff” ausgeführt haben – wieso wird mit diesem zeitlichen Abstand pauschal angenommen die beschlagnahmten Geräte seien identisch mit denen vom Dezember letzten Jahres?”
Letztlich irrelevant,der Angriff wurde von dem betreffendem Zugang aus gestartet(IP”Beweis”).Von welchem Rechner aus ist erst einmal unwichtig.
Vergessen hast du aber 2 weitere Moeglichkeiten-die letztlich die einzig sinnvolle,aber fast nicht zu beweisende,Verteidigung waeren…