Wie Mathias schon vor einigen Tagen berichtete, hat ein Hamburger Geschäftsmann in Forst sein blaues Wunder erleben dürfen, da an der Scheibe oberhalb seiner blauen, rechteckigen, mit einem P markierten, jedoch etwas kleineren italienischen Parkscheibe ein Knöllchen angebracht war.
Laut Artikel “Forst ist nicht Palermo” in der LR (mit Bildvergleich der Parkscheiben) hat er sogar die Politesse noch erwischt, die ihm das Knöllchen verpaßt hatte. Die Scheibe sei eben ungültig. Laut §13 der StVO ist das Zeichen 318, die Abbildung einer Parkscheibe mit Bemaßung, maßgeblich. Dort angegeben sind 15×11 Zentimeter, was laut Wikipedia in einer Verwaltungsvorschrift geregelt ist. Der Hamburger beruft sich darauf, daß seit fünf Jahren niemand diese Parkscheibe beanstandet habe. Tja, Unwissen schützt eben vor Strafe nicht.
Der Politesse, die vermutlich mal schlechte Erfahrungen mit stereotypisch kleinwüchsigen und schmierigen Italienern gemacht haben muß, darf man mit auf den Weg geben, daß sie die öffentliche Ordnung und deutsches Recht in Forst tapfer mit toitscherrr Orrrdentlichkeit gegen den kleinen italienischen Parkscheibenzeiger verteidigt hat, was ihr sicher noch gedankt wird.
Allen anderen sei empfohlen sich schonmal einen dicken Sammelordner mit Parkscheiben für das Parken in anderen Ländern anzulegen. Vielleicht sind andere Länder da ähnlich penibel.
// Oliver
PS: zu den Mustern auf Sitzbezügen in Autos habe ich leider keine Vorschrift gefunden, weshalb ich denke, daß da dringender Regelungsbedarf besteht.
Unbedingt, Olli! Die Situation der Sitzbezugmusterindustrie wird in den deutschen Leitmedien leider immer noch totgeschwiegen. Auch ich sehe hier dringenden Handlungsbedarf. 😉