Reißverschlußverfahren

Heute habe mich mir Dr. jur. Ralf Höcker’s “Lexikon der Rechtsirrtümer” als Hörbuchversion angehört. Es gibt einige interessante Fakten, die man so nicht erwartet. Schon die Einleitung beginnt damit, daß Jurastudenten bereits in den ersten Semestern eine Überraschung nach der anderen erleben.

Nur bei den beiden letzten beiden Beiträgen fand ich die pointierten Aussagen etwas falsch gewichtet. Es ging um Lichthupe und Reißverschlußverfahren.

Bei der Lichthupe wurde zunächst erwähnt, daß diese durchaus zulässig sei, auch auf der Autobahn um ein vorausfahrendes Auto dazu zu bewegen sich auf eine Spur weiter rechts zu bemühen. Das leuchtet ( :mrgreen: ) ein. Das Problem ist auch weniger die Benutzung oder die Bedeutung der Lichthupe, sondern die Tatsache, daß Sicherheitsabstände generell ignoriert werden. Wenn nicht rechts überholt wird, dann wird eben bei nur geringem Geschwindigkeitsunterschied vor einem auf die Spur geschert, voll in den Sicherheitsabstand. Am besten wird dann auch noch das Tempo wieder gedrosselt, schließlich hat man das Überholmanöver ja abgeschlossen. Ähnliches passiert bei den Lichthupebenutzern. Meist parken die bereits im Kofferraum meines Wagens, bevor ich überhaupt die Chance habe auf die rechte Spur zu fahren. Kurzum: auch wenn es für den BMW-fahrenden Autor entfallen sein mag, irgendwo ganz am Anfang lernt man etwas von gegenseitiger Rücksichtnahme. Oft ist diese aber heutzutage auf einseitige Rücksichtnahme reduziert. Oder anders ausgedrückt: fahre so als ob alle anderen eigennützige Idioten sind, um Unfälle zu vermeiden.

Mein zweiter Kritikpunkt wäre zum Thema Reißschlußverfahren. Auch hier trifft man im wirklichen Leben weit öfter jene “Lückenspringer” an, die oben schon ihre Erwähnung fanden. Bei den meist geringeren Geschwindigkeiten, stellt dies u.U. auch ein geringeres Problem dar. Dennoch bleibt festzustellen, daß nicht jene die bis ans Ende der endenden Spur fahren, sondern jene die ständig von der einen Spur zur anderen und zurück wechseln das Blut des gemeinen Verkehrsteilnehmers zum kochen bringen. Denn, ganz richtig bemerkt vom Autor, würden alle Verkehrsteilnehmer das Reißschlußverfahren ordnungsgemäß anwenden, würde es zu flüssigerem Verkehr führen.

Nur mal so als Einwand von einem juristisch glücklicherweise halbwegs unbeleckten einfachen Bürger,

// Oliver

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