Sehr geehrter Herr Schneider,
eine Überprüfung des Sachverhaltes hat selbstverständlich einen Erstattungsanspruch für Sie ergeben. Eine entsprechende Gutschrift wurde bereits auf Ihrem Kundenkonto verbucht, welches somit ausgeglichen ist. Die Mahnung betrachten Sie bitte als gegenstandslos.
Wir bedauern dieses Versehen außerordentlich und entschuldigen uns für die
Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Ihr 1blu Support-Team
1blu Kundenbuchhaltung
… hätte ich nicht erwartet, daß ich noch ein Kundenkonto bei 1blu habe. Da sieht man mal, was Datenschutz heute noch so wert ist.
// Oliver